Landurlaub, aber sicher: Aktuelle Hinweise zum Coronavirus

 

NACHTRAG vom 17.04.2020

Bitte beachten Sie: Für die Zeit vom 1bis zum 04.05. ist Vermietung zu touristischen Zwecken weiterhin untersagt. Das Prozedere zur Stornierung bleibt wie gehabt. Wir bitten unsere Gäste vielmals um Entschuldigung für diese fortgesetzten Unannehmlichkeiten und sind sehr um Lösungen im Sinne beider Seiten bemnüht. Alle betroffenen Gäste werden von uns persönlich kontaktiert.

Wir hoffen auf ein baldiges Ende dieser Sperre und freuen uns schon jetzt sehr, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen: Haben wir die Zeit doch intensiv genutzt, um den Hof für Sie und Ihren Aufenthalt herzurichten!

Ihre Gastgeber

Julia & Rouven Obst

P. S. Werfen Sie als kleine Entschädigung und zum Erhalt der Vorfreude ruhig einen Blick auf den wunderbaren Beitrag von Helke Baltz in der aktuellen Ausgabe des Magazins Mein schönes Land.

 

NACHTRAG vom 19.03.2020

Bitte beachten Sie: Für die Zeit vom 19.03. bis zum 19.04. nehmen wir keine touristischen Buchungen an!

Statthaft sind Übernachtungen zu „notwendigen Zwecken“ – dazu gehören Dienstreisen, geschäftliche Treffen und Arbeitsaufenthalte wie z. B. Helfer in der Landwirtschaft. Ggf. dringende Erholungs- und Trennungsaufenthalte oder Vergleichbares.

Wer seinen Landurlaub auf einen Zeitraum nach dem 19.04. (der momentane Stichpunkt für das Ende der aktuellen Einschränkungen) umbuchen möchte, den laden wir dazu ganz herzlich ein! Unser aktueller Belegungskalender findet sich wie immer hier.

Wer seine Reise stornieren möchte, da er momentan keinen Zeitraum findet / es nicht absehen kann, dem wandeln die Anzahlung gerne in eine Gutschrift um oder zahlen diese aus.

All dies gilt für Buchungen im Zeitraum bis zum: 19.04.2020.

Am besten kontaktieren Sie uns, sobald Sie wissen, wie Sie vorgehen möchten, damit wir eine individuelle Regelung mit Ihnen vereinbaren können. Stornierungen nehmen wir in diesen Tagen auch kurzfristig an – aber am besten 24 Stunden vor der geplanten Anreise!

Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir haben dafür größtes Verständnis und wünschen allen Gästen mitsamt Familien und Freunden alles Gute und vor allem viel Gesundheit!

Ihre Gastgeber
Julia & Rouven Obst

 

NACHTRAG vom 17.03.2020

Gemäß Rechtsverordnung der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt, dass „Übernachtungsangebote im Inland nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden“ dürfen. Wir möchten unsere Gäste daher inständig bitten, dies zu beherzigen: Nutzen Sie die Auszeit auf dem Land zur Erholung und bleiben Sie nach Möglichkeit bei uns am Hof – touristische Ziele (Museen, Tierparks, Spielplätze und Ähnliches) sind ohnehin geschlossen.

Ihre Gastgeber
Julia & Rouven Obst

 

Ursprüngliche Nachricht vom 14.03.2020

Mit Blick auf bevorstehende Urlaubstage möchten wir unseren Gästen folgende Einschätzungen und Hinweise an die Hand geben.

Vorab: Wir heißen Freunde und Gäste weiterhin willkommen! Angesichts der geringen Bevölkerungsdichte in unserer Region sowie der großen Anlage (Gebäude & Gelände) mit separatem Gästeeingang ist ein Aufenthalt auf unserem Hof ähnlich sicher wie eine häusliche Quarantäne.

Bitte beachten Sie aber, dass wir aus gegebenem Anlass die Empfehlungen zum Abstand bei Kontakt berücksichtigen. Wir möchten dies nicht als Unhöflichkeit verstanden wissen, vielmehr geht es um die Minimierung von Infektionsrisiken – sprich: die Gesundheit unserer Gäste sowie der Gastgeber.

Aktuelle Infos des Landkreises: Coronavirus-Informationen für die Bevölkerung.

Einfache Verhaltensregeln bietet diese Handreichung: Tipps zum Umgang.

Ferner empfehlen wir die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie des Robert Koch Institutes: www.infektionsschutz.de

Ihre Gastgeber
Julia & Rouven Obst

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