Beherbergungsverbot für Risikogebiete: aufgehoben (OVG, 16.10.2020)

UPDATE:  16.10.2020 – Das Beherbergungsverbot wurde vom Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben: www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1005247.php

Gäste aus sogenannten Risikogebieten sind somit in Brandenburg wieder willkommen!

Als touristische Vermieter müssen wir die Entscheidung der Brandenburger Exekutive zum Einreiseverbot aus sog. Risikogbeieten zur Kenntnis nehmen und umsetzen: corona.brandenburg.de

Daraus folgt, dass wir ab sofort nicht mehr an Gäste aus dem Bundesland Berlin vermieten dürfen, bis die bundeslandweiten Fallzahlen der letzten 7 Tage unter den Wert von 50 von 100.000 sinken. Für andere Risikogebiete gilt das Verbot ebenso, siehe hierzu: corona.rki.de und www.rki.de

Im Falle der Einreise aus einem Risikogebiet bedarf es eines max. 48 Stunden alten Corona-Tests (negativ). Sehr gerne können wir den Aufenthalt aber auch auf einen Ersatztermin verschieben. Hier geht es zu den Belegungskalendern: hof-obst.de/ferienwohnungen-brandenburg-prignitz/ Im Notfall werden wir den Aufenthalt selbstredend stornieren.

Wir danken für das Verständnis und melden uns bei allen betroffenen Gästen!

P. S. Ob das Sinn ergibt, was wir da nun umsetzen müssen, diese Frage steht auf einem anderen Blatt. Hier ein paar Lektüretipps:

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